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Satzung des Vereins

Fore! TeamSupporters e.V.

§ 1

Name und Sitz

Der Verein führt den Namen   „Fore! TeamSupporters e.V.“ .

Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden.

Der Sitz des Vereins ist Ahrensburg.

§ 2

Zweck des Vereins

Zweck des Vereins ist die Beschaffung von Mitteln für den Golfclub HH-Ahrensburg e.V. zur Förderung der Clubmannschaften sowie die Förderung der Clubmannschaften selbst. Dabei soll schwerpunktmäßig

 a)        das Training der Mannschaften gefördert werden und sonstige Maßnahmen zur Leistungssteigerung finanziert werden;

 b) Nachwuchsspielern die Möglichkeit eröffnet werden, durch intensives Training leistungsmäßig an die Clubmannschaften herangeführt zu werden.

§ 3

 1.  Der Verein verfolgt unmittelbar und ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeordnung.

 2.  Der Verein ist selbstlos tätig. Die Mittel des Vereins werden ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke verwendet.

 3.  Eine auf Gewinn ausgerichtete, wirtschaftliche Betätigung wird nicht ausgeübt.

 4.  Die Mitglieder erhalten keinen Gewinnanteil und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

 5.  Der Verein darf keine Personen durch Verwaltungsaufgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch verhältnismäßig hohe Vergütung, begünstigen.

 § 4

 Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

  § 5

Mitgliedschaft

 1.  Mitglieder des Vereins können Einzelpersonen werden.

 2.  Die Aufnahme neuer Mitglieder erfolgt durch den Vorstand.

 3.  Die Mitgliedschaft erlischt durch schriftliche Austrittserklärung des Mitglieds zum Ende des Jahres, in dem die Austrittserklärung dem Vorstand zugeht. Die Mitgliedschaft erlischt mit sofortiger Wirkung, wenn die Mitgliederversammlung dies wegen eines wichtigen Grundes mit 2/3 Mehrheit beschließt.

 4.  Ausgeschiedene oder ausgeschlossene Mitglieder haben keinen Anspruch auf Rückgabe gezahlter Beiträge oder sonstiger Leistungen aus dem Vermögen des Vereins.

 § 6

Mitgliedsbeiträge und Zuwendungen

 1.  Die Mittel zur Durchführung der Aufgaben des Vereins werden durch Mitgliedsbeiträge, Zuwendungen und Drittmittel aufgebracht.

 2.  Die Höhe der Mitgliedsbeiträge bestimmt die Mitgliederversammlung. Die Beiträge können in Bar- oder Sachleistungen erbracht werden.

§ 7

Organe des Vereins

Organe des Vereins sind

 1.  die Mitgliederversammlung

 2.  der Vorstand

a)   Die Mitgliederversammlung wählt aus ihrer Mitte einen aus mindestens zwei Mitgliedern bestehenden Vorstand.

 b) Einladungen zur Mitgliederversammlung sollen unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen schriftlich unter Mitteilung der Tagesordnung erfolgen. In eiligen Fällen kann die Ladungsfrist auf 5 Tage abgekürzt werden.

 c)  Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder erschienen sind.

 d) Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der erschienenen Mitglieder gefasst.

 e)  Änderungen der Satzung und die Auflösung des Vereins bedürfen einer Mehrheit von ¾ der Mitglieder.

§ 8

Aufgaben der Mitgliederversammlung

 1.  Die Mitgliederversammlung nimmt den Geschäftsbericht des Vorstandes, die Jahresabrechnung und das Ergebnis der Rechnungsprüfung entgegen.

 2.  Der Mitgliederversammlung obliegen die

 a)  Beschlussfassung über Satzungsänderungen,

 b) Wahl, Entlastung und Abberufung des Vorstandes,

 c) Bestellung und Abberufung von Beiratsmitgliedern

 d) Abnahme der Jahresrechnung und Entlassung des Vorstandes,

 e)  Wahl der Rechnungsprüfer,

 f) die Beschlussfassung über den Haushaltsplan für das künftige Geschäftsjahr

 g) Entscheidung über die Auflösung des Vereins,

 h) Entscheidung über den Ausschluss eines Mitgliedes,

 i)  Festsetzung der Mitgliedsbeiträge und der Einladungen.

§ 9

Der Vorstand besteht aus mindestens 2 Mitgliedern. Die Vorstandsmitglieder werden auf die Dauer von 2 Jahren gewählt, sie bleiben bis zur Neuwahl im Amt. Beim Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes erfolgt eine Nachwahl für den Rest der Amtszeit. Der Vorstand wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden. Die Vorstandsmitglieder üben Ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus; damit verbundene Auslagen und Aufwendungen können erstattet werden.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter vertreten.

Der Vorstand berät und beschließt über alle Angelegenheiten des Vereins, soweit die Satzung nicht anderes bestimmt.

Die Beschlussfassung des Vorstandes erfolgt durch einfache Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder des Vorstandes.

Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 2 Mitglieder anwesend sind.

§ 10

Aufgaben des Vorstandes

Dem Vorstand obliegen insbesondere die Verwaltung und Bewilligung von Geldmitteln aus dem Vereinsvermögen, mit deren Hilfe der Vereinszweck erreicht werden soll.

§ 11

Auflösung des auflösenden Vereins

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des Vereinszweckes fällt das Vermögen des Vereines an den Golfclub HH-Ahrensburg e.V., der das Vermögen unmittelbar und ausschließlich für sportliche Zwecke – insbesondere zur Förderung der Clubmannschaften – verwenden darf.

 

 

 
FORE! TEAMSUPPORTERS-E.V.
Am Haidschlag 39 - 45
22926 Ahrensburg
Telefon: 040/410938-0
Fax: 040/410938-43
Bankverbindung: Konto Nr. 111 44 9500 BLZ 200 400 00 Commerzbank
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